Selbstzahler


Einige Patienten entscheiden sich dafür, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen. In diesem Fall spielen Formalitäten wie Antragsstellung oder Stundenbegrenzung keine Rolle. Diese Form der Abrechnung kommt immer dann in Frage, wenn bestimmte Gründe gegen eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse sprechen oder Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenkasse oder Versicherung von einer psychotherapeutischen Behandlung erfährt. Damit umgehen Sie auch eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie im Rahmen von Gesundheitsprüfungen.

 

Ihre Aufwendungen können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Finanzamt verlangt allerdings ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest. Im Fall einer Paarberatung oder Paartherapie werden die Kosten von den Krankenkassen generell leider nicht übernommen und müssen daher privat abgerechnet werden.

 

Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung nach Rechnungserhalt.