Viele Eltern kennen die Situation: Ihr Kind gibt sich Mühe, übt fleißig und trotzdem sind einige Leistungen weit unterdurchschnittlich.
Oft liegt das nicht am Willen oder an den Fähigkeiten des Kindes, sondern an vorhandenen, meist unentdeckten, Teilleistungsstörungen.
Teilleistungsstörungen sind umschriebene, umgrenzte Auffälligkeiten einzelner Leistungsbereiche (Lesen, Rechnen, Aufmerksamkeit).
Das bedeutet: Betroffene Kinder (oder auch Erwachsene) haben eine normale oder sogar überdurchschnittliche Intelligenz, zeigen aber auffällige einzelne Schwächen in bestimmten Teilbereichen des Lernens.
Typische Teilleistungsstörungen sind:
- Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie, LRS)
- Rechenstörung (Dyskalkulie)
- Aufmerksamkeitsstörungen
Teilleistungsstörungen treten umschrieben auf, d. h. nicht alle Lernbereiche sind betroffen. Sie sind nicht durch mangelnde Intelligenz, fehlende Beschulung, mangelnde Motivation oder äußere Ursachen allein erklärbar. Oft zeigen sich Folgeprobleme, z. B. Frustration, Schulangst, geringes Selbstwertgefühl.
Damit Ihr Kind in Prüfungssituationen nicht benachteiligt wird, wird seitens der Schule bei Nachweis einer Teilleistungsstörung ein sogn. Nachteilsausgleich gewährt.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich ist eine Erleichterungs- und Unterstützungsmaßnahme, die Chancengleichheit im Schulsystem sicherstellt.
Er bedeutet nicht, dass Anforderungen gesenkt oder Inhalte vereinfacht werden – sondern, dass die Bedingungen an die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes angepasst werden, um an Bildungs- und Prüfungssituationen unter fairen Bedingungen teilnehmen zu können.
Ein Nachteilsausgleich wird selbst nicht im Zeugnis vermerkt und stellt im weiteren Leben keine Beeinträchtigung dar.
Typische Formen des Nachteilsausgleichs sind zum Beispiel
- mehr Zeit bei Klassenarbeiten
- Arbeiten am Computer statt mit der Hand
- alternative Prüfungsformen (z. B. mündlich)
- ein ruhiger Arbeitsplatz ohne Ablenkung
- in bestimmten Fällen kann eine Befreiung von Teilen einer schriftlichen Prüfung erfolgen, z.B. bei reinen Rechtschreibaufgaben für Schüler/innen mit Legasthenie
So können Kinder ihr Wissen zeigen, ohne durch ihre Lernschwierigkeit unfair benachteiligt zu werden. Der Nachteilsausgleich sorgt dafür, dass der gleiche Leistungsstandard für alle gilt, auch wenn die Art der Leistungserbringung angepasst wird.
Woran erkenne ich, dass mein Kind einen Nachteilsausgleich braucht?
Folgend seien exemplarisch einige Beispiele genannt:
· Lesen / Rechtschreibung / Grammatik: Ihr Kind liest sehr langsam, stockend, verwechselt Buchstaben oder lässt sie ganz aus. Trotz Übung treten immer wieder die gleichen Rechtschreibfehler auf, ohne das sich ein Lerneffekt einstellt.
· Mathematik: Schwierigkeiten beim Verstehen von Zahlen, Probleme beim Rechnen, beim Erfassen von Mengen oder Lösen von Sachaufgaben.
· Aufmerksamkeit / Mnestik: Häufiges Abschweifen, schnelle Ablenkbarkeit, Vergesslichkeit oder extreme Unruhe. Schwierigkeiten, Aufgaben zu Ende zu bringen, schnelle Ermüdung oder Träumerei im Unterricht.
· Emotional: Frustration, Schulangst, Angst vor Klassenarbeiten, Tränen und starke Verweigerung bei den Hausaufgaben sowie das Gefühl „dumm“ zu sein (Entwicklung eines negativen Selbstbildes)
All das kann ein Hinweis darauf sein, dass Ihr Kind von einer sogn. Teilleistungsstörung betroffen ist und von einem Nachteilsausgleich profitieren würde.
Warum ist die psychologische Diagnostik so wichtig?
Damit die Schule einen Nachteilsausgleich gewährt, braucht es ein fachlich fundiertes psychologisches Gutachten, welches folgende Vorteile bietet:
- sichere Rechtsgrundlage für den Antrag
Nur mit einem professionellen Gutachten haben Sie die nötigen Unterlagen, um den Nachteilsausgleich bei der Schule zu beantragen.
- Klarheit über Stärken & Schwächen
Die Diagnostik zeigt nicht nur, wo die Herausforderungen liegen, sondern auch, welche Fähigkeiten Ihr Kind bereits stark ausgeprägt hat.
- Förderempfehlungen für Schule & Zuhause
Sie erhalten konkrete Tipps, wie Ihr Kind im Unterricht und bei den Hausaufgaben optimal unterstützt werden kann.
- Entlastung für Kind und Familie
Wenn die Schwierigkeiten benannt und verstanden sind, fällt es allen Beteiligten leichter, gelassener mit der Situation umzugehen.
Der Weg bis zum Nachteilsausgleich kann für Eltern und Kind eine Herausforderung sein. Wir begleiten Sie gern, Schritt für Schritt – von der ersten Beratung über die Testung bis hin zum fertigen Gutachten.
Jedes Kind hat das Recht auf faire Chancen im Schulsystem, um sein wahres Potenzial abzurufen!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Hinweisen eine erste Hilfestellung zum diesem Thema geben.
Sie haben Fragen oder fühlen sich angesprochen? Kontaktieren Sie uns!
Dieser Blog wurde geschrieben von Jenny Friese, B.Sc., klinische Psychologin.
Quellen:
https://www. bildungsserver.berlin-brandenburg.de
https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/nachteilsausgleich.html